AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit der MarketingFabrik.
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AGB
MarketingFabrik
Rolf Bosch, Einzelunternehmen
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MarketingFabrik, Inhaber Rolf Bosch, Droste-Hülshoff-Str. 30b, 86157 Augsburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sowohl Unternehmern als auch Verbrauchern, über Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing, Werbeanzeigen, Tracking- und Analyse-Einrichtung, Wartung, technische Betreuung sowie Beratung.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
1.3Â Diese AGB gelten auch fĂĽr zukĂĽnftige Beauftragungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot, Leistungsbeschrieb oder in der Auftragsbestätigung konkret vereinbarte Leistung. Maßgeblich ist stets die individuelle Vereinbarung.
2.2 Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine garantierten Rankings, Umsätze, Leads oder Reichweiten.
2.3 Sofern Leistungen von Drittanbietern (z. B. Hosting, Domains, Plugins, Themes, Tracking- oder Werbeplattformen wie Google, Meta oder andere Anbieter) eingebunden oder eingerichtet werden, handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – um eigenständige Leistungen Dritter.
3 Vertragsschluss und Mitwirkungspflichten
3.1Â Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots (E-Mail ausreichend) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen, insbesondere Texte, Bilder, Logos, rechtliche Pflichttexte, Zugänge zu Hosting, Domains, Analyse- und Werbekonten.
3.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können gesondert berechnet werden.
4 Projektablauf und Abnahme
4.1Â Zwischenergebnisse dienen der Abstimmung und stellen keine Abnahme dar.
4.2 Nach Fertigstellung einer Leistung ist diese vom Auftraggeber abzunehmen, sofern sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
4.3 Erfolgt innerhalb von zehn Kalendertagen nach Bereitstellung keine schriftliche Mängelanzeige oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen.
5 VergĂĽtung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Leistungen werden überwiegend als Paketpreise angeboten, können aber auch nach Zeitaufwand abgerechnet werden, sofern dies vereinbart ist.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug fällig.
5.3 Eine Anzahlung wird grundsätzlich nur bei größeren Projekten oder ausdrücklich vereinbart. Im Übrigen erfolgt die Abrechnung nach Leistungserbringung.
5.4 Bei Wartungs- oder Betreuungsverträgen erfolgt die Abrechnung gemäß der im Angebot vereinbarten Laufzeit und Zahlungsweise.
6 Änderungen und Zusatzleistungen
6.1 Änderungen nach Freigabe oder Abnahme gelten als Zusatzleistungen, sofern sie nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung sind.
6.2 Zusatzleistungen werden nach Vereinbarung oder nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
7 Nutzungsrechte
7.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen.
7.2Â FĂĽr Inhalte oder Materialien Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber ist fĂĽr deren Einhaltung verantwortlich.
7.3Â Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Arbeitsdateien oder internen Projektdateien besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8 Wartungsverträge und laufende Betreuung
8.1 Wartungs- und Betreuungsverträge umfassen ausschließlich die im Angebot definierten Leistungen.
8.2Â Der Auftragnehmer schuldet keine permanente VerfĂĽgbarkeit oder sofortige Reaktionszeiten, sofern diese nicht ausdrĂĽcklich vereinbart wurden.
9 Tracking, Analyse und WerbemaĂźnahmen
9.1 Der Auftragnehmer richtet auf Wunsch Analyse-, Tracking- oder Werbetools (z. B. Google Analytics, Tag Manager, Werbekonten) technisch ein, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes im Einzelfall.
9.2 Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die datenschutzkonforme Nutzung dieser Tools, insbesondere für Einwilligungen, Datenschutzerklärungen und Cookie-Management.
10 Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Inhalte, Pflichtangaben, Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsverstöße, sofern diese vom Auftraggeber bereitgestellt oder veranlasst wurden.
11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1Â Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, kann eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegen. Ein entsprechender Vertrag wird auf Wunsch abgeschlossen.
12 Laufzeit und KĂĽndigung
12.1 Projektverträge enden mit Abnahme und vollständiger Zahlung.
12.2 Wartungsverträge laufen über die vereinbarte Laufzeit und sind mit der vereinbarten Frist kündbar.
12.3Â Das Recht zur auĂźerordentlichen KĂĽndigung aus wichtigem Grund bleibt unberĂĽhrt.
13 Widerrufsrecht fĂĽr Verbraucher
13.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
13.2 Beginnt der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung, kann das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlöschen.
14 Schlussbestimmungen
14.1Â Es gilt deutsches Recht.
14.2 Gerichtsstand ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder gesetzlich zulässig.
14.3Â Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Regelungen unberĂĽhrt.
Stand
Dezember 2025